Coop führt derzeit für Supercard-Besitzer ein Gewinnspiel durch: Wer für mindestens CHF 20 einkauft, erhält ein «Big Win»-Los. Es gibt Sachpreise zu gewinnen. Der Hauptpreis: «Für CHF 1 Million gratis einkaufen».
Die Teilnahmebedingungen sind auf dem Los mit «Spielregeln» betitelt und nicht vollständig abgedruckt. Den vollständigen Text kann man unter www.supercard.ch lesen. Ziemlich weit unten wird den Teilnehmern (daher die Kleinschreibung bei den Worten «sie» und «ihr») folgendes mitgeteilt:
Für den Fall eines Gewinns erklären sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihr Name und ihr Gewinn in der Coopzeitung genannt und ein Bild von ihnen in der Coopzeitung abgedruckt werden kann.
Falls man etwas gewinnt wird also nicht nur der Name in der Coopzeitung veröffentlicht, man muss sich auch noch fotografieren lassen. Das wird öfter in Wettbewerben verlangt. Aber es wird nie erklärt, warum das so ist. Was haben Wettbewerbsveranstalter davon, dass sie Bilder von Gewinnern veröffentlichen dürfen?
Warum werden die Veranstalten von Gewinnspielen nicht verpflichtet, verpflichtet, in den Teilnahmebedingungen reinzuschreiben, wozu sie die Veröffentlichung von Namen und Fotografien von Gewinnern verlangen?